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   OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20   

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https://dejure.org/2020,29449
OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20 (https://dejure.org/2020,29449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20 (https://dejure.org/2020,29449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 1 Ss OWi 309/20 (https://dejure.org/2020,29449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24a Abs 2 StVG, § 25 Abs 1 S 2 StVG, § 25 Abs 6 StVG
    Anrechnung der Dauer der (rechtswidrigen) Entziehung der Fahrerlaubnis auf Fahrverbot

  • verkehrslexikon.de

    Anrechnung von FE-Entzugszeit auf Fahrverbot

  • bussgeldsiegen.de

    Anrechnung der Dauer einer rechtswidrigen Fahrerlaubnisentziehung auf Fahrverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anrechnung der falschen verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung auf das OWi-Fahrverbot

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 24.04.2008 - 5 Ss OWi 205/08

    Fahrverbot; Absehen; Trunkenheitsfahrt; Urlaubsanspruch; Anforderungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20
    Von dem Fahrverbot kann deshalb in diesen Fällen nur abgesehen werden, wenn ganz besondere Ausnahmeumstände äußerer und innerer Art vorliegen oder wenn das Fahrverbot für den Betroffenen eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 2009 - 2 Ss OWi 641/09; Beschluss vom 24. April 2008 - 5 Ss OWi 205/08).

    Die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, unterliegt zwar - wie auch sonst die Fragen der angemessenen Rechtsfolgen einer Tat - in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (BGH, Beschluss vom 17. März 1992 - 4 StR 367/91 Rdnr. 15; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15. Mai 2019 - 2 Ss-Owi 45/19; OLG Hamm, Beschluss vom 24. April 2008 - 5 Ss OWi 205/08).

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20
    Die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, unterliegt zwar - wie auch sonst die Fragen der angemessenen Rechtsfolgen einer Tat - in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (BGH, Beschluss vom 17. März 1992 - 4 StR 367/91 Rdnr. 15; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15. Mai 2019 - 2 Ss-Owi 45/19; OLG Hamm, Beschluss vom 24. April 2008 - 5 Ss OWi 205/08).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - 2 RBs 157/16

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, Beschränkung, Einspruch, Fahrverbot, Anrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20
    Die Anordnung des Fahrverbots auch in diesen Fällen - selbst wenn die Dauer der vorläufigen Entziehung diejenige des anzuordnenden Fahrverbots deutlich übersteigt - ist nämlich geboten, weil das Fahrverbot in das Fahreignungsregister (bzw. bei strafrechtlicher Sanktion in das Bundeszentralregister) eingetragen wird und im Wiederholungsfall für zukünftige Zumessungserwägungen oder auch die Frage, ob ein Fahrverbot gemäß § 25 Abs. 2a StVG erst später wirksam wird, von erheblicher Bedeutung ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2016 - IV-2 RBs 157/16 Rdnr. 12; BGHSt 29, 58, 62 f.).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 210/79

    Anordnung eines Fahrverbotes bei fehlender Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20
    Die Anordnung des Fahrverbots auch in diesen Fällen - selbst wenn die Dauer der vorläufigen Entziehung diejenige des anzuordnenden Fahrverbots deutlich übersteigt - ist nämlich geboten, weil das Fahrverbot in das Fahreignungsregister (bzw. bei strafrechtlicher Sanktion in das Bundeszentralregister) eingetragen wird und im Wiederholungsfall für zukünftige Zumessungserwägungen oder auch die Frage, ob ein Fahrverbot gemäß § 25 Abs. 2a StVG erst später wirksam wird, von erheblicher Bedeutung ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2016 - IV-2 RBs 157/16 Rdnr. 12; BGHSt 29, 58, 62 f.).
  • BayObLG, 29.12.1986 - RReg. 1 St 313/86

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrverbot; Anrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20
    Der Senat hat diese im Tenor ausgesprochen, weil mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung von einer (sonst üblichen) Anrechnung im Vollstreckungsverfahren nicht ausgegangen werden kann (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen, in denen § 25 Abs. 6 StVG nicht unmittelbar anwendbar war, BayOblG, Beschluss vom 15. Juli 1994 - 2 ObOWi 180/94; BayObLGSt 1986, 155).
  • OLG Koblenz, 06.01.2003 - 2 Ss 274/02

    Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Fahrverbots; Rechtsfolgen einen fehlerhaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20
    In vergleichbaren Fällen, in denen Polizeibeamte bei der Aufnahme der Tat in Überschreitung ihrer Kompetenzen eine Art "mündliches Fahrverbot" ausgesprochen hatten, an das sich die Betroffenen in der Folge auch gehalten hatten, haben die Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken ein Absehen von dem Fahrverbot in Erwägung gezogen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 1 Owi Ss Bs 3/16; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Januar 2003 - 2 Ss 274/02).
  • OLG Hamm, 17.09.2009 - 2 Ss OWi 641/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Verstoß gegen § 24a StVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20
    Von dem Fahrverbot kann deshalb in diesen Fällen nur abgesehen werden, wenn ganz besondere Ausnahmeumstände äußerer und innerer Art vorliegen oder wenn das Fahrverbot für den Betroffenen eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 2009 - 2 Ss OWi 641/09; Beschluss vom 24. April 2008 - 5 Ss OWi 205/08).
  • BayObLG, 15.07.1994 - 2 ObOWi 180/94

    Führerscheinabgabe bei Behörde - Anrechnung im Erkenntnisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20
    Der Senat hat diese im Tenor ausgesprochen, weil mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung von einer (sonst üblichen) Anrechnung im Vollstreckungsverfahren nicht ausgegangen werden kann (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen, in denen § 25 Abs. 6 StVG nicht unmittelbar anwendbar war, BayOblG, Beschluss vom 15. Juli 1994 - 2 ObOWi 180/94; BayObLGSt 1986, 155).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2022 - 2 RBs 179/22

    Keine Doppelbestrafung bei gleichzeitigem Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung

    So erfolgt die Anordnung eines Fahrverbots auch dann, wenn das Fahrverbot durch Anrechnung der Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Dauer der Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 25 Abs. 6 StVG) bereits erledigt ist (vgl. Senat DAR 2017, 92 = BeckRS 2016, 19216; OLG Frankfurt Blutalkohol 57, 367 = BeckRS 2020, 28167; zu § 51 Abs. 5 StGB: BGH NJW 1980, 130).
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